Maßnahme (O) Ettersburger Straße Süd (s.a 5.2 (C))
Art: Maßnahme im Bestand
Status: nicht umgesetzt
Seite im Radverkehrskonzept: 43
Zitat aus Radverkehrskonzept
Download Radverkehrskonzept Weimar 2030Für die Ettersburger Straße zwischen Rießnerstraße und Nordstraße besteht bereits auf der Westseite eine Freigabe des Radverkehrs auf dem Fußweg. Der nördlich anschließende Teil bis zur Ortsumgehung B 7/B 85 ist als benutzungspflichtiger, gemeinsamer Fuß- und Radweg ausgewiesen.
Es wird vorgeschlagen, die Radwegeführung auf der Westseite sowie die verkehrsrechtliche Ausweisung so zu belassen. Die Anordnung von Schutzstreifen ist auf der Fahrbahn mit ca. 7 m Breite nicht möglich. Der Wechsel der Benutzungspflicht an der Nordstraße erscheint wegen der endenden Bebauung und der sicheren Querungsmöglichkeit an der LSA angemessen.
Erforderliche Maßnahmen:
- Herstellung einer durchgehenden Breite von mind. 2,50 m (teilweise vorhanden);
- Sanierung der Oberflächen;
- Bordabsenkungen, Furtmarkierung über die einmündenden Straßen und stark frequentierten Ausfahrten
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Kommentar 1 von Andreas G.
11.01.2020, 18:57
Noch nichts realisiert. Sehr erforderlich.
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