Maßnahme Bertuchstraße

zur Übersicht

Art: Einbahnstraße
Status: nicht umgesetzt
Seite im Radverkehrskonzept: 44

Zitat aus Radverkehrskonzept

Die Öffnung von Einbahnstraßen für Radfahrer in Gegenrichtung trägt wesentlich zur Netzbildung für den Radverkehr bei. Es werden Umwege ausgeschlossen und Fehlverhalten vermieden.
Grundsätzlich sollen Radfahrer Einbahnstraßen in beiden Richtungen nutzen können, sofern Sicherheitsgründe nicht dagegen sprechen. Dabei ist zu prüfen, welche Führungsform des Radverkehrs geeignet ist und ob ergänzende Maßnahmen erforderlich werden. Bei der Führung des Radverkehrs auf der Fahrbahn ist eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf max. 30 km/h erforderlich. Fahrgassen ab 3,00 m Breite mit ausreichend Ausweichmöglichkeiten und ohne Linienbusverkehr oder stärkerem Lkw-Verkehr eignen sich für eine sichere Begegnung zwischen Kfz-Verkehr und Radverkehr.

Die bis 2016 für Radfahrer in Gegenrichtung freigegebenen Einbahnstraßen und die noch bestehenden „echten“ Einbahnstraßen in der Innenstadt von Weimar sind in der Problemanalyse, Abb. 3, dargestellt.
Zur Verdichtung des Radverkehrsnetzes werden folgende Einbahnstraßen vorrangig zur Prüfung der Freigabe vorgeschlagen:

  • Hegelstraße
  • Richard-Wagner-Straße (LSA)
  • Ferdinand-Freiligrath-Straße
  • Friedrich-Naumann-Straße
  • Bertuchstraße
  • Bechsteinstraße
  • Henßstraße
  • Marstallstraße
  • Humboldtstraße
  • Florian-Geyer-Straße
  • Abraham-Lincoln-Straße (LSA)
  • Rollplatz / Rollgasse / Graben
  • Ernst-Kohl-Straße
  • Döllstädtstraße
  • Meyerstraße
  • Webichtallee (LSA)

Einige der genannten Einbahnstraßen münden auf signalgeregelte Knoten. Hier ist eine Freigabe nur mit größerem Aufwand, z.B. der Einbeziehung der Radfahrer in die Signalisierung (LSA), möglich.

Download Radverkehrskonzept Weimar 2030

Ort

Bilder

Feedback

  • Kommentar 1 von Martin Kohlhaas

    12.01.2020, 17:13

    Ist nicht umgesetzt.

  • Neuer Kommentar

    Bitte beachte vor Nutzung des Formulars die Datenschutzerklärung.

    in anderen Netzen …